Förderverein der Realschule am Giersberg

von links
1. Vorsitzende Martina Peitz, Simone Dunst und Doris Fräßle

Liebe Eltern, liebe Freunde und Freundinnen der Realschule am Giersberg,
seit vielen Jahren existiert der Förderverein der Realschule am Giersberg. Wir möchten uns an dieser Stelle zunächst einmal bei all den Eltern, Freunden und Fördernden bedanken, die den Verein über einen langen Zeitraum bereits durch Ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden unterstützt haben.
Nicht allen Eltern ist bekannt, welche Funktion unser Verein hat. Daher werden wir Ihnen kurz berichten, welche Projekte der Förderverein in den letzten Jahren finanziell unterstützt hat.
Momentan besteht der Verein aus ca. 233 Mitgliedern, die einmal jährlich einen Mitgliedsbeitrag von mindestens 6 € entrichten. Die Abwicklung der Antragsbearbeitung und -genehmigung, die Kontoführung, die Überweisung von Geldbeträgen, die Kassenprüfung und auch die Durchführung von Informationsveranstaltungen etc. werden ehrenamtlich von Eltern, deren Kinder die Realschule besuchen, getätigt.
Im Folgenden ein kurzer Überblick über die Projekte und Veranstaltungen, zu denen der Verein in den letzten Jahren einen Zuschuss geben konnte:
•         Klassenfahrten /Landschulheime/Erlebnispädagogische Tage der 5. Klasse
•         Schülerprojekte
•         Ausbildung der Streitschlichter
•         Suchtpräventionsprojekt zum Thema Alkohol
•         Suchtpräventionsprojekt zum Thema Nikotin
•         Suchtpräventionsprojekt zum Thema Drogen
•         Konflikttraining
•         Fortbildung Mobbing-Prävention
•         Preis für besondere soziale Leistungen in den Abschlussklassen
•         Präventionsprojekt „Sicher im Netz″
•         Schulsanitäter
•         Foto-AG
•         Profamilia zum Thema Sexualität, Pubertät, Verhütung
•         Fahrt der 8. Klassen zum  Museum Technorama in Winterthur
•         Exkursionen
•         Workshops an den Projekttagen
•         Unterstützung von sportlichen Events
•         Schülerwettbewerb Mensch und Natur, Mathematikwettbewerb
•         Autorenlesung, Englisch Club „Inside America“, Schlemmerkochkurs
•         Materialien für die Schulsozialarbeit
Viele der genannten Projekte und Veranstaltungen hätten ohne die Unterstützung des Fördervereins so nicht durchgeführt werden können. Es profitieren die Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen.
Jedes Kind soll die Möglichkeit haben an Klassenfahrten, erlebnispädagogischen Tagen oder Landschulheimaufenthalten teilzunehmen. Deshalb zögern Sie nicht, uns über die Klassenleitung anzusprechen, wenn Sie einen finanziellen Engpass haben und Ihr Kind deshalb an Aktivitäten der Schule nicht teilnehmen könnte. Wir helfen schnell und unbürokratisch.
Falls Sie noch nicht Mitglied in unserem schuleigenen Verein sein sollten, würden wir uns freuen, Sie als neues Mitglied begrüßen zu können. Füllen Sie einfach das untenstehende Antragsformular aus, senden Sie es an die Schule oder geben Sie es beim Sekretariat der Schule ab. Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

 

 

Satzung

S A T Z U N G “Verein der Freunde und Förderer der Realschule Kirchzarten e.V.“  vom 18.08.1990, geändert 04.11.1991

 

§1        Name, Sitz, Eintragung

Der Verein führt den Namen "Verein der Freunde und Förderer der Realschule Kirchzarten", hat seinen Sitz in Kirchzarten und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name des Vereins: "Verein der Freunde und Förderer der Realschule Kirchzarten e.V."

 § 2       Zweck

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung an der Realschule Kirchzarten.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordung.

(3) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(4) Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich zur Verwirklichung dieser gemeinnützigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(5) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Kirchzarten, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 § 3       Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden. Minderjährige bedürfen der Erlaubnis der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters. Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

 § 4       Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitglieds, durch freiwilligen Austritt,   der schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären ist, durch Ausschluss aus dem Verein oder durch Streichung aus der Mitgliederliste, wenn das Mitglied trotz Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist.

 § 5       Beiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrags wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

 § 6       Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Vorstand i.S.d .§ 26 BGB besteht aus dem 1.Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt.

 § 7       Amtsdauer des Vorstands

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben in jedem Falle bis zu einer Neuwahl im Amt. Im Falle der Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus, kann der Vorstand eine Ergänzungswahl vornehmen, die der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung bedarf.

 § 8       Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst im I. Quartal, statt. Sie wird von einem Vorstandsmitglied mit einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Einladung unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Falls kein Vorstandsmitglied anwesend ist, wählt sie einen Versammlungsleiter. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz keine andere Mehrheit vorsieht.

 § 9       Beurkundung der Beschlüsse

 Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.