Das Zusammenleben in einer Schulgemeinschaft verlangt gegenseitige Rücksichtnahme, Einordnung in das Ganze und Einhaltung einer bestimmten Ordnung.

  1. Die Grenze des Schulgeländes ergibt sich aus dem ausgehängten Lageplan.
  2. In Fragen der Aufsicht hat jede Lehrkraft Weisungsrecht allen Schülern der 3 Schularten gegenüber.
  3. Das Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsende ist nicht erlaubt. Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes besteht kein Versicherungsschutz.
  4. Das Fahren auf dem Schulgelände ist verboten. Motorräder, Motorroller und Mopeds dürfen im Keller des Hauses nicht abgestellt werden. Für sie ist am Ausgang des Stadions ein Platz ausgewiesen.
  5. Im Fahrradkeller ist der Aufenthalt nur zum Abstellen und Abholen des Fahrrads erlaubt.
  6. Während des Unterrichts hält sich kein Schüler in den Freiräumen des Obergeschosses auf. Schülern mit Freistunden sind Aufenthaltsräume zugewiesen.
  7. Schülern, die wegen Nachmittagsunterricht über die Mittagspause in der Schule bleiben, stehen die Räume 126 und 150 als Aufenthaltsraum zur Verfügung.
  8. Unfälle, Beschädigungen und technische Mängel im Schulbereich sind sofort zu melden.
  9. Jeder ist für Ordnung und Sauberkeit im Schulbereich mitverantwortlich.
  10. Nach dem Unterricht sind die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen, die Tafel zu putzen, Abfälle zu beseitigen.
  11. Das Rauchen ist im gesamten Schulbereich (Haus und Freigelände) nicht erlaubt.
  12. Das Kaugummikauen ist im Haus nicht gestattet.
  13. Im Schulgebäude ist Rennen, Lärmen, Raufen, Werfen von Gegenständen (besonders von der Brüstung in der Halle), Sitzen und Klettern auf Eisenträgern u.ä. nicht erlaubt.
  14. Im Winter gilt auf dem Schulgelände das Verbot, Schneebälle zu werfen.
  15. Das Lehrerzimmer darf von Schülern nicht betreten werden.
  16. Für Wertgegenstände und Geld haftet der Schüler.
  17. Die Sporthalle darf von den Schülern außerhalb des Sportunterrichts nicht betreten werden.
  18. Die Fluchtbalkone dürfen nur im Katastrophenfall betreten werden.
  19. Die Schüler sind mit Stundenbeginn in ihren Klassenzimmern bzw. vor den entsprechenden Fachräumen.
  20. Ist der Lehrer 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse, so meldet dies der Klassensprecher auf dem Sekretariat.
  21. Für den Aufenthalt in den Fachräumen gelten besondere Regelungen.
  22. In der großen Pause gehen alle Schüler unverzüglich auf die Höfe. Bei schlechtem Wetter halten sie sich in den Freiräumen des Hauses auf.
  23. Fehlt ein Schüler, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten muss spätestens nach drei Unterrichtstagen erfolgen.
  24. Eine Beurlaubung muss vorher von den Erziehungsberechtigten beantragt werden.
  25. Bei Alarm gilt die zu Beginn jedes Schuljahres besprochene Alarmordnung. Die Fluchtwege ergeben sich aus den grünen Hinweisschildern auf den Fluren.
  26. Aushänge, Plakate usw. im Haus bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
  27. Handys sind im Schulgebäude und auf dem Schulhof nicht erlaubt. Werden Handys mit in die Schule gebracht, so sind sie generell aus­zuschalten und unsichtbar zu verstauen. Beim Gebrauch eines Handys im Schulbereich wird dieses von den Lehrkräften abgenommen. Das Handy kann nur an die Eltern zurückgegeben werden.
  28. Die private Nutzung elektronischer Multifunktionsgeräte (MP3-Player, Digitalkameras etc.), auch das Tragen von Kopfhörern, ist im Schulgebäude untersagt. Verstöße führen zur zeitweisen Wegnahme.