Das Zusammenleben in einer Schulgemeinschaft verlangt gegenseitige Rücksichtnahme, Einordnung in das Ganze und Einhaltung einer bestimmten Ordnung.
1. Die Grenze des Schulgeländes ergibt sich aus dem ausgehängten Lageplan.
2. In Fragen der Aufsicht hat jede Lehrkraft Weisungsrecht allen Schüler*innen der drei Schularten gegenüber.
3. Das Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsende ist nicht erlaubt. Bei unerlaubtem Verlassen des Schulgeländes besteht kein Versicherungsschutz.
4. Motorräder, Motorroller und Mopeds dürfen im Keller des Hauses nicht abgestellt werden. Für sie ist am Ausgang des Stadions ein Platz ausgewiesen.
5. Im Fahrradkeller ist der Aufenthalt nur zum Abstellen und Abholen des Fahrrads erlaubt.
6. Für Freistunden und die Mittagspause stehen den Schüler*innen Aufenthaltsräume zur Verfügung. Ein Aufenthalt in den Fluren und Unterrichtsräumen ist in Freistunden und der Mittagspause nicht erlaubt.
7. Jede*r ist für Ordnung und Sauberkeit im Schulbereich mitverantwortlich.
8. Nach dem Unterricht sind die Stühle hochzustellen, die Fenster zu schließen, die Tafel zu putzen, Abfälle zu beseitigen.
9. Unfälle, Beschädigungen und technische Mängel im Schulbereich sind sofort zu melden.
10. Das Rauchen ist im gesamten Schulbereich (Haus und Freigelände) nicht erlaubt.
11. Das Kaugummikauen ist im Schulhaus nicht gestattet.
12. Im Schulgebäude ist Rennen, Lärmen, Raufen, Werfen von Gegenständen (besonders von der Brüstung im Foyer), Sitzen und Klettern auf Eisenträgern u. Ä. nicht erlaubt.
13. Auf dem Schulgelände dürfen keine Schneebälle geworfen werden.
14. Das Lehrer*innenzimmer darf von Schüler*innen nicht betreten werden.
15. Für Wertgegenstände und Geld haften die Schüler*innen selbst.
16. Die Sporthalle darf von den Schüler*innen außerhalb des Sportunterrichts nicht betreten werden.
17. Die Fluchtbalkone dürfen nur im Katastrophenfall betreten werden.
18. Die Schüler*innen sind zu Stundenbeginn in ihren Klassenzimmern bzw. vor den entsprechenden Fachräumen.
19. Ist die Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse, so melden dies die Klassensprecher*innen im Sekretariat.
20. Für den Aufenthalt in den Fachräumen gelten besondere Regelungen.
21. In der großen Pause gehen alle Schüler*innen unverzüglich auf die Höfe. Bei Regenpause (nach Durchsage) halten sie sich im Foyer und den Fluren des Hauses auf.
22. Kann ein*e Schüler*in nicht zur Schule kommen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. Eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten muss spätestens nach drei Unterrichtstagen erfolgen.
23. Eine Beurlaubung muss vorher von den Erziehungsberechtigten beantragt werden.
24. Bei Alarm gilt die zu Beginn jedes Schuljahres besprochene Alarmordnung. Die Fluchtwege ergeben sich aus den grünen Hinweisschildern auf den Fluren.
25. Aushänge, Plakate usw. im Haus bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.
26. Werden private digitale Endgeräte (Handys, Kopfhörer etc.) mit in die Schule gebracht, so sind sie generell auszuschalten und möglichst unsichtbar zu verstauen. Im Schulgebäude und in den großen Pausen dürfen private digitale Endgeräte (Handys, Kopfhörer etc.) nicht benutzt werden. Wenn gegen diese Regel verstoßen wird, wird das Gerät abgenommen und erst nach Unterrichtsende wieder ausgehändigt.
Stand: 04.2024